Wind­vor­rang­zo­nen in Hal­tern am See

Wenn eine Gemein­de Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen für die Wind­ener­gie im Flä­chen­nut­zungs­plan aus­ge­wie­sen hat, ist die Errich­tung von Wind­ener­gie­an­la­gen außer­halb die­ser Flä­chen daher in der Regel unzu­läs­sig. Mit dem Plan­vor­be­halt ist ent­spre­chend eine Dop­pel­funk­ti­on ver­bun­den, die zum einen dazu führt, dass die Wind­ener­gie­nut­zung auf die dafür vor­ge­se­hen Flä­chen gelenkt wird und zum ande­ren der übri­ge Pla­nungs­raum für die Wind­ener­gie­nut­zung in der Regel nicht mehr zur Ver­fü­gung steht.

Um in Hal­tern am See  die Aus­wei­sung von Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen räum­lich steu­ern zu kön­nen, bedarf es eines gesamt­räum­li­chen schlüs­si­gen Plan­kon­zepts für Hal­tern am See. Der Rat der Stadt Hal­tern am See erhält dadurch die Mög­lich­keit, die Ansied­lung wei­te­rer für das Stadt­bild prä­gen­de Wind­ener­gie­an­la­gen zu steu­ern. Die SPD-Frak­ti­on hat im Dezem­ber einen ent­spre­chen­den Antrag an den Rat gestellt. Mit Info­stän­den in Hul­lern, Laves­um und Lipp­rams­dorf wer­den die Mit­glie­der der Frak­ti­on für Zustim­mung werben.

Windvorrangzonen

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